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Vorausgesetzte Offenlegungspflichten der Industrie

Impressum/Medieninhaber/Firmendaten

Firmenname BHKM GmbH & Co KG Standortbezeichnung Versicherungsmakler, Kreditmakler, Adresse A-4861 Schörfling, Gmundnerstraße 4 Geschäftsführung Thomas Baier Gründungsjahr 2017 Anzahl der Mitarbeiter 3 Firmenbuchnummer 466923b Firmengericht Landesgericht Wels KG:     Firmenbuchnummer:  FN 466923 b   •  FB-Gericht:  Landesgericht Wels
[GmbH:   Firmenbuchnummer: FN 470496 g  •  FB-Gericht: Landesgericht Wels] Rechtsform GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen (Link) http://www.fragdenmakler.at/wp-content/uploads/2019/05/AGB_Versicherungsmakler_2017_07_25.pdf GLN (der öffentlichen Verwaltung) 9110024472477 UID-Nummer ATU72530727 Sonstige Informationen nach §14 UGB GISA-Zahl: 29830718 – Gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen; Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin GISA-Zahl: 29915453 – Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten Anwendbare Rechtsvorschriften Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG) Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck bzw. Finanzmarktaufsicht (FMA) www.fma.gv.at

Offenlegung nach dem Mediengesetz

Medieninhaber BHKM GmbH & Co KG Firmensitz (Ort der Hauptniederlassung) 4861 Schörfling Unternehmensgegenstand GISA-Zahl: 29830718 – Gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen; Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin GISA-Zahl: 29915453 – Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

Berechtigungen

  • Mitglied der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Vers.angelegenheiten (Wirtschaftskammer Oberösterreich)

Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

Seit 01.09.2017 für den Standort 4861 Schörfling am Attersee, Gmundnerstraße 4 (kann vom Gründungsdatum abweichen) GeschäftsführerIn gewerberechtlich: Thomas Baier Berufszweig: Vers.makler sowie Berater in Versicherungsangelegenheiten

GISA-Zahl

29915453

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

  • Mitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister (Wirtschaftskammer Oberösterreich)

Gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen

für den Standort

4861 Schörfling am Attersee, Gmundnerstraße 4
Berufszweig: Gewerbliche Vermögensberater ohne Lebensvers. u. Unfallvers.

GISA-Zahl

29830718

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

Haftungsdächer in der Wertpapiervermittlung (WAG)

Haftungsdach Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltung AG

Thomas Baier und Gerhard Hudelist sind – jeweils unabhängig von
der BHKM GmbH & Co. KG und selbständig – als Wertpapiervermittler
unter dem Haftungsdach der Dr. Samhaber & Partner
Vermögensverwaltung AG, Palais Wildberg, Ferihumerstraße 17, 4040 Linz,
kurz: SP-AG, www.sp-ag.at, gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018)
tätig. In diesem Tätigkeitsbereich sind sie jeweils als deren
Erfüllungsgehilfe gemäß § 1313a ABGB und in deren Namen und Auftrag
sowie auf deren Rechnung tätig.

Haftungsdach Bank Austria Finanzservice GmbH

Thomas
Baier, Gerhard Hudelist und Wolfgang Mach sind – jeweils unabhängig von
der BHKM GmbH & Co. KG und selbständig – als Wertpapiervermittler
unter dem Haftungsdach der Bank Austria Finanzservice GmbH,
Rothschildplatz 4, 1020 Wien, gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018)
tätig. In diesem Tätigkeitsbereich sind sie jeweils als deren
Erfüllungsgehilfe gemäß § 1313a ABGB und in deren Namen und Auftrag
sowie auf deren Rechnung tätig.

Haftungsdach Jung, DMS & Cie. Gesellschaft m.b.H.

Thomas
Baier, Gerhard Hudelist und Wolfgang Mach sind – jeweils unabhängig von
der BHKM GmbH & Co. KG und selbständig – als Wertpapiervermittler
unter dem Haftungsdach der Jung, DMS & Cie. Gesellschaft m.b.H.,
Krugerstraße 13 / 4. OG, 1010 Wien, gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG
2018) tätig. In diesem Tätigkeitsbereich sind sie jeweils als deren
Erfüllungsgehilfe gemäß § 1313a ABGB und in deren Namen und Auftrag
sowie auf deren Rechnung tätig.

Haftungsdach Finanz Admin Wertpapierdienstleistungen GmbH

Wolfgang
Mach ist – unabhängig von der BHKM GmbH & Co. KG und selbständig –
als Wertpapiervermittler unter dem Haftungsdach der Finanz Admin
Wertpapierdienstleistungen GmbH, Mauerbachstraße 4 / Top 3, 1140 Wien,
gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) tätig. In diesem
Tätigkeitsbereich
ist er als deren Erfüllungsgehilfe gemäß § 1313a ABGB und in deren Namen und Auftrag sowie auf deren Rechnung tätig.

Frag den Makler unter office@FragDenMakler.at

… oder telefonisch unter 07662 / 57757 sowie per Fax unter 07662 / 57757-10.


07662 / 57757

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (AGB VersMakler)

 Präambel(1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.(2) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. § 1 Geltungsbereich(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.(3) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt. § 2 Die Pflichten des Versicherungsmaklers(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.(2) Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.(4) Der Versicherungsmakler ist mangels Vereinbarung mit dem Kunden nicht berechtigt, Zahlungen des Kunden für den Versicherer entgegenzunehmen. § 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.(5) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. § 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.

§ 5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers.

§ 6 Haftung
Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten: Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

§ 7 Verschwiegenheit, Datenschutz
(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des Versicherungsmaklers und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

§ 8 Product Governance – Auswahl von Produkten
Der Makler bietet ausschließlich Produkte von Versicherungsunternehmen an, die im Rahmen ihres Produktgenehmigungsverfahrens einen Zielmarkt für das betreffende Produkt festlegen und sicherstellen, dass alle einschlägigen Risiken für diesen bestimmten Zielmarkt bewertet werden. Der Makler überprüft laufend die Produkte der Versicherungspartner und ob diese als geeignet bewertet wurden. Diese Überprüfung beinhaltet auch die Bewertung der Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die Abwicklungsqualität im Schadens- und Fachbereich, auf die Eignung der Produkte sowie das Angebot von laufenden Informationen und Ausbildungsmöglichkeiten. Der Makler erstellt jährlich einen umfassenden Vergleich verschiedener Versicherungen und ermittelt aus diesem jene Anstalten und Produkte, die zum Zielmarktprofil des Kunden passen und für ihn geeignet sind. Der Makler informiert den Kunden vor Abschluss des Versicherungsvertrages vom Ergebnis der Ermittlung.

§ 9 Interessenskonflikt
Policy Der Makler handelt stets ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des Kunden. Er stellt immer die Interessen des Kunden vor seine eigenen Interessen. Die Produktauswahl erfolgt gem. § 8 der AGB durch eine umfassende Überprüfung des Marktes. Der Makler enthält als Entgelt für seine Vermittlungstätigkeit primär vom Versicherer Provisionen, Bonifikationen oder Sachzuwendungen. Diese Entgelte dienen dazu, den Sach-, Zeit- und Organisationsaufwand zu decken, der notwendig ist, um dem Kunden Beratung und regelmäßige Betreuung auf hohem Niveau anbieten zu können. Sollten sich Interessenskonflikte zum Nachteil des Kunden ergeben, wird der Makler diese rechtzeitig vor Abschluss des betreffenden Geschäfts offenlegen, damit der informierte Kunde entscheiden kann, ob er das Geschäft trotz des Konfliktes abschließen will.

§ 10 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

AGB VersMakler in der Fassung vom 25.07.2017

Frag den Makler unter office@FragDenMakler.at

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung

§ 1 Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters. Für Fragen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung nicht geregelt sind, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/ Kreditvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 2 Vermittlung und Beratung
Die Tätigkeit des Kreditvermittlers besteht darin, dem Kunden
1. Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten,

2. bei anderen als den in Z 1 genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein, oder

3. für den Kreditgeber Kreditverträge abzuschließen oder bei sonstigen Kreditierungen für den Kreditgeber zu handeln.

Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden. Bietet ein Finanzdienstleister solche Beratungsdienstleistungen an, wird er den Kunden darüber, sowie über die Konditionen, gesondert informieren.

§ 3 Informationspflichten des Kunden
Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Finanzdienstleister bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, dies dem Finanzdienstleister mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt hat. Weiters hat es der Kunde dem Finanzdienstleister mitzuteilen, wenn ein von ihm gestelltes Kreditansuchen, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt worden ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde dem Finanzdienstleister zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.
§ 4 Datenschutz, Bankgeheimnis
Der Kunde stimmt im Sinne von § 4 Z 14 DSG zu, dass seine Daten, die er an den Finanzdienstleister übermittelt, von diesem verarbeitet und zum Zwecke der Kreditvermittlung an potenzielle Kreditgeber weitergeleitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zweckgebunden im Hinblick auf die Kreditvermittlung und im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bzw des Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen; in diesem Fall kann der gewerbliche Vermögensberater die Kreditvermittlung freilich nicht weiter durchführen.
Für die Zwecke der Kreditvermittlung entbindet der Kunde die beteiligten Banken gegenüber dem Kreditvermittler gem § 38 Abs 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis.

§ 5 Dauer des Auftrages; Erfolg
Die Kreditvermittlung ist dann erfolgreich, wenn eine Kreditzusage innerhalb von 60 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen an den Kunden übermittelt wird. Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrechten Vermittlungsauftrages den Kreditvermittler über zusätzliche Kreditanfragen im Voraus zu informieren.

§ 6 Entgelte
Grundsätzlich erhält der Kreditvermittler vom Kreditgeber eine Provision, die sein Tätigwerden honoriert. Der Kunde schuldet dem Kreditvermittler nur dann ein Entgelt für dessen Tätigkeit, wenn dies vor Abschluss des Kreditvertrages auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vereinbart worden ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Informationspflichten des Kreditvermittlers
Den Kreditvermittler trifft gegenüber dem Kunden eine Reihe von Informationspflichten. Um diesen Informationspflichten nachzukommen, wird der Kreditvermittler dem Kunden Informationsmaterial übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Informationsmaterial aufmerksam zu lesen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er die vom Kreditvermittler zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 8 Umschuldungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es dem Kreditvermittler aufgrund seiner Standesregeln verboten ist, im Zuge einer Umschuldung Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber dem effektiven Zinssatz des abzulösenden Kredits bei Einrechnung der Provision eine monatliche wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kunden bedeuten würde.
Eine Änderung des Risikos (zB Zins oder Währungsrisiko) oder der Sicherheiten kann eine wirtschaftliche Belastung oder Entlastung für den Kunden darstellen.
Droht dem Kunden die Zahlungsunfähigkeit, so wird dem Kunden das Aufsuchen einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle empfohlen.

§ 9 Besondere Risiken bei Krediten mit Tilgungsträger
Ein Kredit mit Tilgungsträger ist ein Kredit, bei dem die Zahlungen des Kunden zunächst nicht der Tilgung des Kreditbetrags, sondern der Bildung von Kapital auf einem Tilgungsträger dienen und vorgesehen ist, dass der Kredit später zumindest teilweise mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückgezahlt wird. Tilgungsträger können Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen oder sonstige Finanzprodukte sein.
Bei Krediten mit Tilgungsträger besteht insbesondere das Risiko, dass die Entwicklung des Tilgungsträgers nicht ausreicht, um den Kredit wie geplant mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückzuzahlen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, wird der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er diese Risikoinformationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 10 Besondere Risiken bei Fremdwährungskrediten
Ein Fremdwährungskredit ist ein Kreditvertrag, bei dem der Kredit auf eine andere Währung lautet als die, in der der Verbraucher sein Einkommen bezieht oder die Vermögenswerte hält, aus denen der Kredit zurückgezahlt werden soll, oder auf eine andere Währung als die Währung des Mitgliedstaats lautet, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
Bei einem Fremdwährungskredit besteht insbesondere das Risiko, dass Schwankungen des Wechselkurses und / oder des Zinssatzes zu einer erhöhten Belastung des Kreditnehmers führen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, wird der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er diese Risikoinformationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 11 Beschwerden
Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister in Anspruch zu nehmen. Diese ist per E-Mail unter fdl.ombudsstelle@wko.at erreichbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch das FIN-NET (http://www.bankenschlichtung.at/) oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at/).

Stand WKÖ: 01/2017

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– Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Beschwerdemanagement Policy
– Leitlinien
– Produkt Governance
– Standesregeln

Impressum

BHKM GmbH & Co KG
Gmundnerstraße 4
A-4861 Schörfling am Attersee
Firmenbuch: 466923b LG Wels

Telefon:  07662 / 57757
Fax:  07662 / 57757-10
E-Mail:  office@FragDenMakler.at
Website:  www.FragDenMakler.at
Detailinformationen auf der Webseite
Detailinformationen der WKO (Link)

GISA:  29830718 (Vermögensberatung)
GISA: 29915453 (Versicherungsmakler)
UID-Nummer:  ATU72530727
Aufsichtsbehörden: BH Vöcklabruck, Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at)
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ