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Impressum, Rechtliches Datenschutz und AGBs

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Gmundnerstrasse 4
4861 Schörfling am Attersee

Email-Adresse

office@fragdenmakler.at

BHKM GmbH & Co KG

BHKM GmbH & Co KG
Firmenbuch: 466923b LG Wels
Detailinformationen der WKO (Link)
GISA: 29830718 (Vermögensberatung)
GISA: 29915453 (Versicherungsmakler)
UID-Nummer: ATU72530727
Aufsichtsbehörden: BH Vöcklabruck, Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at); Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ

So finden Sie uns

Wichtige Informationen, Unterlagen, Erklärungen, AGBs

Impressum/Medieninhaber/Firmendaten/Haftungsdächer

Firmenname
BHKM GmbH & Co KG
Unternehmensgegenstand
Versicherungsmakler, Kreditmakler,
Adresse
A-4861 Schörfling, Gmundnerstraße 4
Geschäftsführung
Thomas Baier
Gründungsjahr
2017
Anzahl der Mitarbeiter
4
Firmenbuchnummer
466923b
Firmengericht
Landesgericht Wels
KG:     Firmenbuchnummer:  FN 466923 b   •  FB-Gericht:  Landesgericht Wels
[GmbH:   Firmenbuchnummer: FN 470496 g  •  FB-Gericht: Landesgericht Wels]
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Link)
http://www.fragdenmakler.at/wp-content/uploads/2019/05/AGB_Versicherungsmakler_2017_07_25.pdf
GLN (der öffentlichen Verwaltung)
9110024472477
UID-Nummer
ATU72530727
Sonstige Informationen nach §14 UGB
GISA-Zahl: 29830718 – Gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen; Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin GISA-Zahl: 29915453 – Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Anwendbare Rechtsvorschriften
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG)
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck bzw. Finanzmarktaufsicht (FMA) www.fma.gv.at

Offenlegung nach dem Mediengesetz

Medieninhaber
BHKM GmbH & Co KG
Firmensitz (Ort der Hauptniederlassung)
4861 Schörfling
Unternehmensgegenstand
GISA-Zahl: 29830718 – Gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen; Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin GISA-Zahl: 29915453 – Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

Berechtigungen

  • Mitglied der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Vers.angelegenheiten (Wirtschaftskammer Oberösterreich)

Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

Seit 01.09.2017 für den Standort 4861 Schörfling am Attersee, Gmundnerstraße 4 (kann vom Gründungsdatum abweichen) GeschäftsführerIn gewerberechtlich: Thomas Baier Berufszweig: Vers.makler sowie Berater in Versicherungsangelegenheiten

GISA-Zahl

29915453

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

  • Mitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister (Wirtschaftskammer Oberösterreich)

Gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen

für den Standort

4861 Schörfling am Attersee, Gmundnerstraße 4
Berufszweig: Gewerbliche Vermögensberater ohne Lebensvers. u. Unfallvers.

GISA-Zahl

29830718

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

Haftungsdächer in der Wertpapiervermittlung (WAG)

Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH (WPV)

Thomas Baier und Gerhard Hudelist sind – jeweils unabhängig von der BHKM GmbH & Co. KG und selbständig – als Wertpapiervermittler unter dem Haftungsdach der FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, 1140 Wien, Mauerbachstraße 4 Top 3, www.finanzadmin.at, gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) tätig.

Die FinanzAdmin ist mein gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist Herr Baier Thomas ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.

Die FinanzAdmin ist mein gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist Herr Hudelist Gerhard ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.

Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH (VGV)

Martin Thallinger ist – unabhängig von der BHKM GmbH & Co. KG und selbständig – als vertraglich gebundener Vermittler (VGV) unter dem Haftungsdach der FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, 1140 Wien, Mauerbachstraße 4 Top 3, www.finanzadmin.at, gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) tätig.

Die FinanzAdmin ist mein gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist Herr Martin Thallinger ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.

Erklärung zur Informationspflicht / Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Beim Besuch unserer Webseite wird Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung für die Dauer dieser Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt damit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO dar. Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, werden diese Daten von uns nicht weiterverarbeitet.

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenspeicherung und -verarbeitung im Rahmen unserer Tätigkeit(en)

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Erfassungsvorganges und zur Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und weitere angegebene Daten.

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Kontakt- und personenbezogene Daten (auch sehr sensible und biometrische Daten), Anträge, Aufträge, Ausweise, Gesundheitsdaten, Gutachten, Vermerke, Schadensabwicklungen, Erledigungen, etc.

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der erforderlichen und sinnvoll notwendigen Daten an Gegenpartei(en), Versicherungsgesellschaften, Haftungsdächer, Banken, Behörden,  sowie bei elektronischer Zahlungsabwicklung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung von Auslagen und Gebühren, etc., sowie an von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung von Nachrichten, Mitteilungen und Erledigungen und an unseren Steuerberater/Finanzbehörden zur Erfüllung unserer und gegebenenfalls auch Ihrer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Nach Abbruch des Registrierungs- oder eines Datenübermittlungsvorganges auf der Homepage werden die bei uns diesbezüglichen gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. 

Die Daten Name, Anschrift, Dienstleistungen und Vertragsdatum werden darüber hinaus gegebenenfalls bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert.  Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

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Ihre Rechte

Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, würden wir Sie bitten, sich mit uns unter office@fragdenmakler.at in Verbindung zu setzen. Natürlich können Sie sich auch bei der zuständigen Datenschutzbehörde beschweren.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (AGB VersMakler)

 

Präambel
(1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom
Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem
Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen
Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber
überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
(2) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes,
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen
Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem
Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.
(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem
Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich
beschränkt.

 

§ 2 Die Pflichten des Versicherungsmaklers
(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf
aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das
Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden
basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen
Deckungskonzepts verhindern.
(2) Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten,
aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt
zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in
Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle
eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit
unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der
Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung,
seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als
Beurteilungskriterien herangezogen werden.
(4) Der Versicherungsmakler ist mangels Vereinbarung mit dem Kunden nicht berechtigt, Zahlungen des Kunden für den Versicherer
entgegenzunehmen.

 

§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle
sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen
Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln
zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der
Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen
Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das
Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus
hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage
der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag
noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass
zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen
kann.
(5) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des
Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom
ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder
Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils
anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers
führen kann.

§ 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung
von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt
der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige
Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.
§ 5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein
urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers.
§ 6 Haftung
Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten:  
Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls
mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt.
Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht
werden.
§ 7 Verschwiegenheit, Datenschutz
(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt
werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch
seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten
Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des Versicherungsmaklers und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen
einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

 § 8 Product Governance – Auswahl von Produkten
Der Makler bietet ausschließlich Produkte von Versicherungsunternehmen an, die im Rahmen ihres Produktgenehmigungsverfahrens einen
Zielmarkt für das betreffende Produkt festlegen und sicherstellen, dass alle einschlägigen Risiken für diesen bestimmten Zielmarkt bewertet
werden. Der Makler überprüft laufend die Produkte der Versicherungspartner und ob diese als geeignet bewertet wurden. Diese
Überprüfung beinhaltet auch die Bewertung der Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die Abwicklungsqualität im Schadens- und
Fachbereich, auf die Eignung der Produkte sowie das Angebot von laufenden Informationen und Ausbildungsmöglichkeiten. Der Makler
erstellt jährlich einen umfassenden Vergleich verschiedener Versicherungen und ermittelt aus diesem jene Anstalten und Produkte, die zum
Zielmarktprofil des Kunden passen und für ihn geeignet sind. Der Makler informiert den Kunden vor Abschluss des Versicherungsvertrages
vom Ergebnis der Ermittlung.

§ 9 Interessenskonflikt Policy
Der Makler handelt stets ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des Kunden. Er stellt immer die Interessen des Kunden vor
seine eigenen Interessen. Die Produktauswahl erfolgt gem. § 8 der AGB durch eine umfassende Überprüfung des Marktes. Der Makler
enthält als Entgelt für seine Vermittlungstätigkeit primär vom Versicherer Provisionen, Bonifikationen oder Sachzuwendungen. Diese
Entgelte dienen dazu, den Sach-, Zeit- und Organisationsaufwand zu decken, der notwendig ist, um dem Kunden Beratung und regelmäßige
Betreuung auf hohem Niveau anbieten zu können. Sollten sich Interessenskonflikte zum Nachteil des Kunden ergeben, wird der Makler diese
rechtzeitig vor Abschluss des betreffenden Geschäfts offenlegen, damit der informierte Kunde entscheiden kann, ob er das Geschäft trotz des
Konfliktes abschließen will.

§ 10 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der
Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der
Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei
Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn
die Rücktrittserklärung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch
der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare
Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst
nahekommt.  
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in
dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige
Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts
zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

 

 

Frag den Makler unter office@FragDenMakler.at

… oder telefonisch unter 07662 / 57757.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung

§ 1 Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters. Für Fragen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung nicht geregelt sind, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/ Kreditvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 2 Vermittlung und Beratung
Die Tätigkeit des Kreditvermittlers besteht darin, dem Kunden
1. Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten,

2. bei anderen als den in Z 1 genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein, oder

3. für den Kreditgeber Kreditverträge abzuschließen oder bei sonstigen Kreditierungen für den Kreditgeber zu handeln.

Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden. Bietet ein Finanzdienstleister solche Beratungsdienstleistungen an, wird er den Kunden darüber, sowie über die Konditionen, gesondert informieren.

§ 3 Informationspflichten des Kunden
Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Finanzdienstleister bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, dies dem Finanzdienstleister mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt hat. Weiters hat es der Kunde dem Finanzdienstleister mitzuteilen, wenn ein von ihm gestelltes Kreditansuchen, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt worden ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde dem Finanzdienstleister zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.
§ 4 Datenschutz, Bankgeheimnis
Der Kunde stimmt im Sinne von § 4 Z 14 DSG zu, dass seine Daten, die er an den Finanzdienstleister übermittelt, von diesem verarbeitet und zum Zwecke der Kreditvermittlung an potenzielle Kreditgeber weitergeleitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zweckgebunden im Hinblick auf die Kreditvermittlung und im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bzw des Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen; in diesem Fall kann der gewerbliche Vermögensberater die Kreditvermittlung freilich nicht weiter durchführen.
Für die Zwecke der Kreditvermittlung entbindet der Kunde die beteiligten Banken gegenüber dem Kreditvermittler gem § 38 Abs 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis.

§ 5 Dauer des Auftrages; Erfolg
Die Kreditvermittlung ist dann erfolgreich, wenn eine Kreditzusage innerhalb von 60 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen an den Kunden übermittelt wird. Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrechten Vermittlungsauftrages den Kreditvermittler über zusätzliche Kreditanfragen im Voraus zu informieren.

§ 6 Entgelte
Grundsätzlich erhält der Kreditvermittler vom Kreditgeber eine Provision, die sein Tätigwerden honoriert. Der Kunde schuldet dem Kreditvermittler nur dann ein Entgelt für dessen Tätigkeit, wenn dies vor Abschluss des Kreditvertrages auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vereinbart worden ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Informationspflichten des Kreditvermittlers
Den Kreditvermittler trifft gegenüber dem Kunden eine Reihe von Informationspflichten. Um diesen Informationspflichten nachzukommen, wird der Kreditvermittler dem Kunden Informationsmaterial übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Informationsmaterial aufmerksam zu lesen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er die vom Kreditvermittler zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 8 Umschuldungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es dem Kreditvermittler aufgrund seiner Standesregeln verboten ist, im Zuge einer Umschuldung Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber dem effektiven Zinssatz des abzulösenden Kredits bei Einrechnung der Provision eine monatliche wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kunden bedeuten würde.
Eine Änderung des Risikos (zB Zins oder Währungsrisiko) oder der Sicherheiten kann eine wirtschaftliche Belastung oder Entlastung für den Kunden darstellen.
Droht dem Kunden die Zahlungsunfähigkeit, so wird dem Kunden das Aufsuchen einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle empfohlen.

§ 9 Besondere Risiken bei Krediten mit Tilgungsträger
Ein Kredit mit Tilgungsträger ist ein Kredit, bei dem die Zahlungen des Kunden zunächst nicht der Tilgung des Kreditbetrags, sondern der Bildung von Kapital auf einem Tilgungsträger dienen und vorgesehen ist, dass der Kredit später zumindest teilweise mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückgezahlt wird. Tilgungsträger können Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen oder sonstige Finanzprodukte sein.
Bei Krediten mit Tilgungsträger besteht insbesondere das Risiko, dass die Entwicklung des Tilgungsträgers nicht ausreicht, um den Kredit wie geplant mit Hilfe des Tilgungsträgers zurückzuzahlen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, wird der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er diese Risikoinformationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 10 Besondere Risiken bei Fremdwährungskrediten
Ein Fremdwährungskredit ist ein Kreditvertrag, bei dem der Kredit auf eine andere Währung lautet als die, in der der Verbraucher sein Einkommen bezieht oder die Vermögenswerte hält, aus denen der Kredit zurückgezahlt werden soll, oder auf eine andere Währung als die Währung des Mitgliedstaats lautet, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
Bei einem Fremdwährungskredit besteht insbesondere das Risiko, dass Schwankungen des Wechselkurses und / oder des Zinssatzes zu einer erhöhten Belastung des Kreditnehmers führen. Um dieses Risiko zu verdeutlichen, wird der Kreditvermittler dem Kunden zusätzliche Informationen übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Risikoinformationen aufmerksam zu lesen und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn er diese Risikoinformationen zur Kenntnis genommen hat.

§ 11 Beschwerden
Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister in Anspruch zu nehmen. Diese ist per E-Mail unter fdl.ombudsstelle@wko.at erreichbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch das FIN-NET (http://www.bankenschlichtung.at/) oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at/).

Stand WKÖ: 01/2017

Erklärung zur Nachhaltigkeit iSd Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088: Derzeit noch keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

1. Wir sind vom Geltungsbereich der Offenlegungsverordnung ausgenommen.

Gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind wir von deren Geltungsbereich ausgenommen.

2. Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Wir beabsichtigen bis auf weiteres nicht, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen, sofern uns nicht ausnahmsweise gesicherte, belastbare Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, worauf wir im Einzelfall ausdrücklich hinweisen.

Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass dies in aller Regel nicht der Fall ist und wir oft mit bloßen nicht überprüfbaren Gerüchten konfrontiert sind. Solche weiter zu verbreiten sehen wir nicht als seriöse Beratung an. Selbstverständlich werden wir diesen Beratungsansatz unverzüglich überdenken, wenn sich die Datenlage in der Zukunft verbessert.

Stand WKÖ: 03/2021

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Copyright von Flugfotos: DDr. Helmut Raffelsberger @ Hausfoto.at